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Garantierte Rentenleistung

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Garantierte Rentenleistung
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen. Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Vertragsabschlusszeitpunkt. Der gesetzliche Garantiezins bei der Rentenversicherung beträgt ab 2006 2,25%. Grundlage für den Garantiezins ist die Deckungsrückstellungsverordnung. Diese schreibt den Lebensversicherern vor, dass der Rechnungszinssatz 60 Prozent des zehnjährigen Durchschnittszinses der Staatsanleihen nicht übersteigen darf, was bis 1997 einem Wert von 4,12 Prozent entsprach. Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde die Absenkung des Garantiezinses beschlossen. An den Überschüssen oberhalb des Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung muss vom Neukunden allerdings jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden.

Überschussverteilungsarten während der Aufschubzeit
Die Rentenversicherungen sind während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in Investmentfonds. Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 2,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform "verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage" angelegt.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 2,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert.

Überschussverteilungsarten während des Rentenbezugs
Die Rentenversicherungen sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden:

Dynamische/steigende Zusatzrente
Bei der dynamischen Zusatzrente wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet. Diese Form der Überschussbeteiligung führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird.

Gleich bleibende (konstante, flexible) Zusatzrente
Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht der Höhe nach lebenslänglich garantiert, sondern kann sich bei langfristig steigendem Zinsertrag erhöhen oder auch bei langfristig sinkendem Zinsertrag reduzieren. Eine gleich bleibende konstante Rente kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird.

Teildynamische Gewinnrente
Einige Versicherer bieten anstelle der dynamischen Gewinnrente eine sog. teildynamische Rente an. Vorteil dieser Variante ist die zunächst bei Rentenbeginn höhere monatliche Leistung. Diese wird aber nur vermindert dynamisiert, d. h. die Steigerung fällt geringer aus als bei der volldynamischen Variante und reicht daher allenfalls für den Ausgleich der Inflationsrate bei nur geringer Preissteigerung aus.
Bei der fallenden Zusatzrente ist die Rentenhöhe im zweiten Jahr des Rentenbezuges am höchsten. Danach sinkt sie von Jahr zu Jahr weiter ab. Diese Variante wird kaum angeboten. Sie kann bei nur kurzem Rentenbezug allerdings vorteilhaft sein.

 

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