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Zusatzversicherungen

 Kapitallebensvers.  Risikolebensvers.  Zusatzversicherungen 
 
 

Mit der Grunddeckung einer Lebensversicherung ist es oft nicht getan. Deshalb bieten viele Versicherer Zusatzrisikoabdeckungen, die den Versicherungsschutz erweitern, an.

Dies sind vor allem:

-Risiken der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
-Risiken der Dienstunfähigkeit
-Risiken eines Unfalls

Diese Risiken gefährden bei mangelnder Abdeckung auch Ihre Risikogrundabdeckung, denn Ihre Beiträge zur Hauptversicherung können Sie möglicherweise nicht mehr aus Ihrem zur Verfügung stehenden Budget entrichten.

Beispiele:

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
(siehe Berufsunfähigkeitsversicherung)

Unfallzusatzversicherung
Diese Zusatzversicherung wird dann ausgezahlt, wenn der Tod eines Versicherten als Folge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Zumeist wird die Vereinbarung getroffen, dass im Unfalltodesfall die doppelte Versicherungssumme fällig ist.

Risiko-Zusatzversicherung
Die Risiko-Zusatzversicherung ist eine preisgünstige Alternative zum Versicherungsschutz einer separaten Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung. Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll.

Pflegerenten-Zusatzversicherung
Die Pflegerenten-Zusatzversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und der daraus entstehenden finanziellen Belastungen absichern helfen. Diese Zusatzversicherung kann zu jeder Kapitallebensversicherung vereinbart werden.

Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AZV)
Die AZV wird als Ergänzung zur Restschuldlebensversicherung angeboten. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der AZV steht zwischen den Begriffen Arbeitsunfähigkeit, wie er in der Krankenversicherung für die Krankentagegeldversicherung verwendet wird, und dem Begriff Berufsunfähigkeit in der BUZ und BUV.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne der AZV-Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Gesundheitsstörungen, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Es erfolgt also weder ein Hinweis auf Krankheiten, Körperverletzung oder Kräfteverfall, noch auf die Notwendigkeit von Dauerhaftigkeit, wie es bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Fall ist.

Renten-Zusatzversicherung (RZV)
Die Renten-Zusatzversicherung kann als Ergänzung zu einer Term-Fix-Versicherung vorgesehen werden, bei der im Todesfall eine Beitragsbefreiung erfolgt, sonst aber keine unmittelbare Leistung für die bezugsberechtigten Hinterbliebenen vorgesehen ist.

Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung (ALV)
Die Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung (ALV) wird in der Regel bei Restkreditversicherungen als Zusatzversicherung integriert und deckt somit grundsätzlich die Risiken Tod, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie in der Regel die Kombinationen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Oftmals kann die ALV nur in Verbindung mit einer Restkreditversicherung gleichzeitig mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung AZV vereinbart werden.

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